Parental responsibility in a cross-border context

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Das Mediationsverfahren

 

Mediation ist ein freiwilliger Prozess, der unterbrochen oder beendet werden kann, wann immer eine oder beide Parteien dies beschließen, oder wenn der Mediator bzw. die Mediatoren feststellen, dass eine Mediation unter den gegebenen Umständen nicht situationsgerecht ist. Die Mediatoren sind unparteiisch, das heißt, sie ergreifen nicht Partei oder urteilen, sondern fungieren vielmehr als Brücke in der Kommunikation zwischen den Parteien und helfen ihnen dabei, die zu regelnden Fragen in fairer und ausgewogener Weise zu klären. Mediatoren schlagen keine Lösungen vor und erteilen auch keinen juristischen Rat – diesbezüglich wenden sich die Parteien an ihre Anwälte. Die Mediatoren behandeln alle erlangten Informationen vertraulich und kommunizieren nur auf Ersuchen der Parteien mit den Rechtsanwälten der Parteien oder geben Informationen weiter, beispielsweise den Entwurf einer Vereinbarung. Den Schwerpunkt der Familienmediation bildet die Zusammenarbeit – um Lösungen zu erreichen, die dem Wohle des Kindes bzw. der Kinder entsprechen. Mediation macht ein Gerichtsverfahren unnötig oder vereinfacht ein solches Verfahren, indem sie die Einigung der Parteien vor dem Erlass einer Entscheidung fördert (siehe auch Artikel 1 und 3 der EU-Mediationsrichtlinie).


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